3. Ausfallzeiten und Feiertage
Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis, für einen i.d.R. im Voraus zu bestimmenden Zeitraum, bei Schwangerschaft oder anderen, im Ermessen der Firma step4 liegenden Gründen, ausgesetzt werden. In diesem Fall, verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit um die Zeitspanne in welcher Sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Bei Urlaub oder Krankheit, besteht kein Anrecht darauf, die versäumten Trainingseinheiten aufzusparen. Bei Absage einer Einheit durch step4, behält die Einheit Gültigkeit und wird nachgeholt. Jedes Mitglieg hat pro Jahr eine beitragsfreie Zeit von 4 Wochen (bei Krankheit, Urlaub, etc). Diese wird an die Vertragslaufzeit angehängt oder 4 Termine werden ausgespart.